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Silke Nordmann Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwältin für Familienrecht in Bad Langensalza

Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinn. Wenn Ihre Familie vor tiefgreifenden Veränderungen steht, brauchen Sie jemanden, der klar denkt und Ihre Interessen konsequent vertritt.

Leistungen im Familienrecht

Im Familienrecht geht es nie nur ums Recht.

Hinter jeder Scheidung, jedem Sorgerechtsstreit, jeder Unterhaltsfrage steckt ein Mensch in einer der schwierigsten Phasen seines Lebens. Silke Nordmann weiß das. Als Rechtsanwältin in Bad Langensalza begleitet sie Mandantinnen und Mandanten nicht nur juristisch, sondern mit dem Blick für das, was wirklich auf dem Spiel steht.

Dabei helfe ich Ihnen:

  • Trennung und Scheidung, einvernehmlich oder streitig
  • Sorge- und Umgangsrecht, wenn es um Ihre Kinder geht
  • Unterhalt, Zugewinn und alle Scheidungsfolgen

Scheidung und Trennung

Eine Scheidung ist mehr als ein Gerichtsverfahren. Es geht um die Neuordnung eines gemeinsamen Lebens, oft unter hohem emotionalem Druck und mit weitreichenden rechtlichen Folgen. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess, von der ersten Beratung bis zum rechtskräftigen Beschluss, einvernehmlich wo möglich, konsequent wo nötig.

Unterhalt

Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt. Die Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ist komplex und fehleranfällig. Ich sorge dafür, dass Ihre Ansprüche vollständig geltend gemacht oder ungerechtfertigte Forderungen abgewehrt werden.

Umgangsrecht

Auch wenn die Eltern getrennt leben, haben Kinder ein Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Ich helfe Ihnen, Umgangsregelungen zu entwickeln, die im Alltag funktionieren und dem Wohl Ihrer Kinder dienen. Wenn nötig, setze ich Ihren Umgangsanspruch auch gerichtlich durch.

Sorgerecht

Wenn es um die Kinder geht, steht besonders viel auf dem Spiel. Ich helfe Ihnen, Sorgerechtsregelungen zu finden, die den Bedürfnissen Ihrer Kinder gerecht werden und rechtlich tragfähig sind. Dazu gehört auch die Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechts, also wo Ihre Kinder künftig leben. Auch in streitigen Situationen behalte ich den Blick für das Wesentliche.

Zugewinnausgleich und Vermögens-auseinandersetzung

Was während der Ehe gemeinsam aufgebaut wurde, muss bei einer Scheidung fair aufgeteilt werden. Ich ermittle die relevanten Vermögenswerte, prüfe Ansprüche und vertrete Ihre Interessen konsequent, damit Sie mit einem gerechten Ergebnis in den nächsten Lebensabschnitt starten.

Scheidungsfolgesachen

Mit der Scheidung selbst ist es oft nicht getan. Hausrat, gemeinsame Immobilien, Rentenansprüche, Versorgungsausgleich, Erbrecht: Viele Fragen müssen geregelt werden, bevor wirklich Klarheit herrscht. Ich behalte den Überblick über alle offenen Punkte und sorge dafür, dass nichts übersehen wird.

Drei Schritte vom ersten Gespräch zur Lösung.

Erstgespräch

Sie schildern mir Ihre Situation, ich höre zu. Ohne Wertung, ohne Zeitdruck. Am Ende des Gesprächs wissen Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

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Strategie

Jeder Fall ist anders. Ich entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Vorgehensweise, die zu Ihrer Situation, Ihren Zielen und Ihrem Budget passt. Einvernehmlich wo möglich, konsequent wo nötig.

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Begleitung

Ich vertrete Ihre Interessen, kommuniziere mit allen Beteiligten und halte Sie auf dem Laufenden. Wir bleiben in ständigem Austausch, reagieren auf neue Gegebenheiten und passen erarbeitete Strategien an.

Häufige Fragen

Was Mandantinnen und
Mandanten am häufigsten fragen.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Das Ehescheidungsverfahren kann ein Jahr nach der Trennung eingeleitet werden. Möchten beide Eheleute die Scheidung, ist das Verfahren recht unkompliziert. Wie lange das Verfahren dann bis zum Ausspruch der Ehescheidung dauert, hängt davon ab, wie das Gericht ausgelastet ist und wie schnell die Auskünfte zum Versorgungsausgleich eingeholt werden können. Eine allgemeine Prognose kann daher nur schwer getroffen werden. Rechnen Sie im Regelfall jedoch mit mindestens sechs Monaten ab Scheidungsantrag.

Brauche ich beim Scheidungstermin einen Anwalt?

Ja. In Deutschland herrscht in Scheidungssachen ein Anwaltszwang. Mindestens eine Partei muss anwaltlich vertreten sein. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren und sorge dafür, dass Ihre Interessen von Anfang an geschützt sind.

Was passiert mit dem Sorgerecht nach der Trennung?

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach einer Trennung in der Regel bestehen. Geändert wird es nur, wenn das Wohl des Kindes es erfordert. Wo das Kind lebt und wie der Umgang geregelt wird, lässt sich in vielen Fällen einvernehmlich klären.

Wer zahlt den Kindesunterhalt und wie viel?

Zur Zahlung von Unterhalt ist in der Regel der Elternteil verpflichtet, bei dem die Kinder nicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter der Kinder. Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle. Ich prüfe Ihren konkreten Anspruch und setze ihn durch, oder wehre ungerechtfertigte Forderungen ab.

Was kostet ein Anwalt im Familienrecht?

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hängen vom Streitwert des jeweiligen Verfahrens ab. Ich erkläre Ihnen vor Mandatserteilung transparent, welche Kosten in Ihrer Situation entstehen. Überraschungen gibt es keine.

Wie viel kostet eine Scheidung in Deutschland?

Die Kosten hängen vom gemeinsamen Nettoeinkommen beider Eheleute und dem vorhandenen Vermögen ab. Daraus ergibt sich der sogenannte Verfahrenswert, nach dem sich Gerichts- und Anwaltskosten richten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung teilen sich beide Parteien die Gerichtskosten. Ich erkläre Ihnen in einem ersten Gespräch transparent, mit welchen Kosten Sie in Ihrer konkreten Situation rechnen müssen.

Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt?

Trennungsunterhalt greift ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt kann danach beansprucht werden, ist aber an strengere Voraussetzungen geknüpft, zum Beispiel Kinderbetreuung, Alter oder Krankheit. Beide Ansprüche müssen aktiv geltend gemacht werden und verjähren, wenn man zu lange wartet.

Kann ich das Sorgerecht alleine bekommen?

Das alleinige Sorgerecht wird vom Familiengericht nur dann übertragen, wenn das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl schadet. Das ist eine hohe Hürde. In den meisten Fällen bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen, auch nach einer Trennung. Ich berate Sie ehrlich, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation realistisch sind.

Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus bei einer Scheidung?

Gehört eine Immobilie beiden Eheleuten gemeinsam, entsteht mit der Trennung die Frage, wie diese Miteigentumsgemeinschaft aufgelöst wird. Möglichkeiten sind der gemeinsame Verkauf mit Aufteilung des Erlöses oder die Übernahme durch einen Ehepartner gegen Ausgleichszahlung. Einigen sich beide Seiten nicht, kann die Teilungsversteigerung beantragt werden. Der Zugewinnausgleich ist davon zu unterscheiden: Er betrifft alle Vermögenswerte, die während der Ehe aufgebaut wurden, also Bankguthaben, Sparanlagen, Aktien, Unternehmensbeteiligungen oder Schmuck, und wird in der Regel als Geldforderung geltend gemacht.

Muss ich das Trennungsjahr abwarten, bevor ich die Scheidung einreichen kann?

Ja, grundsätzlich schon. Das Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben und beginnt mit der tatsächlichen Trennung, auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung, wenn Tisch und Bett getrennt sind. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei häuslicher Gewalt, kann eine Scheidung auch ohne Trennungsjahr beantragt werden.

Aus der Praxis

Situationen, die ich kenne. Lösungen, die ich gefunden habe.

Fallbeispiel 1:

Scheidung und Zugewinng

Ein Ehepaar hatte sich nach 18 Jahren Ehe getrennt. Beide wollten die Scheidung ohne großen Streit, aber die gemeinsame Immobilie und der Zugewinnausgleich waren ungeklärt. Ich habe eine faire außergerichtliche Regelung erarbeitet, die beiden Seiten klare Verhältnisse geschaffen hat. Kein langer Rechtsstreit, keine unnötigen Kosten.

Fallbeispiel 2:

Sorgerecht im Streitfall

Nach einer belastenden Trennung war die Kommunikation zwischen den Eltern kaum noch möglich. Ein Elternteil wollte das alleinige Sorgerecht, die Kinder gerieten zwischen die Fronten. Wir haben eine gerichtliche Regelung erzielt, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt gestellt und beiden Elternteilen klare Rahmenbedingungen gegeben hat. Dabei wurde das Umgangsrecht gleich mitgeregelt, um weiteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Fallbeispiel 3:

Unterhalt durchgesetzt

Eine alleinerziehende Mutter erhielt trotz bestehendem Unterhaltstitel seit Monaten keine Zahlungen. Der Vater ignorierte seine Verpflichtungen konsequent. Ich habe die Zwangsvollstreckung eingeleitet, den ausstehenden Unterhalt vollständig durchgesetzt und dafür gesorgt, dass künftige Zahlungen gesichert sind.

Kontaktieren Sie uns

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Sie müssen Ihre Situation nicht erst perfekt in Worte fassen. Rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Ich melde mich zeitnah und wir schauen gemeinsam, wie ich Ihnen helfen kann.

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