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kanzlei@silke-nordmann.de

Silke Nordmann Rechtsanwaltskanzlei

Ihr Recht verdient persönliche Betreuung

ohne Umwege, ohne Anonymität

Als Ihre Anwältin in Bad Langensalza stehe ich Ihnen persönlich zur Seite – in Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht. Verständlich erklärt, kompromisslos vertreten. Bei mir sind Sie keine Fallnummer.

Kanzlei Nordmann

Darum sind Sie bei uns genau richtig

"Rechtliche Angelegenheiten brauchen mehr als juristische Expertise. Sie brauchen einen Menschen, der zuhört, versteht und entschlossen handelt."

Silke Nordmann

Ihre Rechtsanwältin

Persönliche Betreuung

Keine Fallnummer. Kein Anwaltswechsel.

Vom ersten Gespräch bis zur Lösung bin ich Ihre persönliche Ansprechpartnerin. Keine Weitergabe an Assistenten, keine wechselnden Gesichter. Sie haben immer dieselbe Anwältin, die Ihren Fall kennt und für Ihre Interessen kämpft.

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Verständliche Kommunikation

Recht ohne Rätsel.

Juristische Sachverhalte erkläre ich so, dass Sie verstehen, worum es geht und welche Optionen Sie haben. Auf Augenhöhe, ohne Fachjargon, so oft wie nötig. Ihre Fragen sind nie zu viel.

Lokale Verwurzelung

Hier geboren, hier geblieben, für Sie da.

Als gebürtige Bad Langensalzaerin kenne ich die Menschen und die Mentalität dieser Region. Diese Verbundenheit ist mehr als Standortvorteil, sie ist Vertrauensbasis für unsere Zusammenarbeit.

Transparente Kosten

Keine versteckten Gebühren.

Vor Mandatserteilung erkläre ich Ihnen klar, welche Kosten für welche Verfahrensabschnitte entstehen. Sie wissen von Anfang an, woran Sie sind. Überraschungen gibt es nur positive.

Rechtsgebiete

Meine Leistungen

für Ihr Recht

01. Familienrecht

Wenn persönliche Beziehungen rechtliche Klarheit brauchen

Trennung, Scheidung, Sorgerecht oder Unterhaltsstreitigkeiten gehören zu den emotional belastendsten Lebenssituationen. Gerade hier brauchen Sie jemanden, der nicht nur juristisch berät, sondern auch versteht, was auf dem Spiel steht.

Ich begleite Sie durch Scheidungsverfahren, klären Sorgerechts- und Umgangsfragen, regele Unterhaltspflichten und Zugewinnausgleich. Mein Ziel: Rechtssicherheit für Sie und Ihre Familie, mit Augenmaß für die Menschen dahinter.

Trennung und Scheidung, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht, Zugewinn

02. Erbrecht

Ihr Nachlass in klaren Händen

Wer sein Vermögen weitergeben oder ein Erbe antreten möchte, steht vor komplexen rechtlichen Fragen. Fehler beim Testament können Familien entzweien, ungeklärte Nachlässe Jahre blockieren.

Ich unterstütze Sie bei der vorausschauenden Nachlassplanung, erstelle rechtssichere Testamente, setze Ihre Interessen in Erbauseinandersetzungen durch und sorge für faire Lösungen bei Pflichtteilsansprüchen. Ihr Nachlass verdient Klarheit, Ihre Erben verdienen Frieden.

Testament und Erbvertrag, Nachlassregelung und Erbauseinandersetzung, Pflichtteil, Immobilien und Unternehmen im Erbfall

03. Arbeitsrecht

Ihre Rechte im Berufsleben

Kündigung, Abmahnung, ausstehender Lohn oder Streit ums Arbeitszeugnis, im Arbeitsleben kann es schnell existenziell werden. Hier zählt jede Frist, jedes Detail, jede strategische Entscheidung.

Ob Kündigungsschutzklage, Verhandlung einer fairen Abfindung oder Durchsetzung Ihrer Lohnansprüche, ich verteidige Ihre Position konsequent. Als Arbeitnehmer wie als Arbeitgeber.

Kündigungen und Kündigungsschutz, Abfindungen und Aufhebungsverträge, Lohnforderungen und Arbeitszeugnisse, Abmahnungen und Mobbing

04. Verkehrsrecht

Nach dem Unfall an Ihrer Seite

Ein Verkehrsunfall reißt Sie aus dem Alltag. Schmerzensgeld, Schadensersatz, Nutzungsausfall, und dazu vielleicht noch ein Bußgeldverfahren oder Fahrverbot. Die gegnerische Versicherung pokert auf Ihre Unwissenheit.

Ich setze Ihre Ansprüche durch, wehre ungerechtfertigte Bußgelder ab und verteidige Ihren Führerschein. Bei Unfallregulierung trägt die Gegenseite meine Kosten.

Unfallregulierung und Schadensersatz, Bußgeldverfahren und Fahrverbote, Führerscheinentzug und Verkehrsstrafrecht

05. Strafrecht

Verteidigung, wenn es ernst wird

Wer im Strafverfahren steht, braucht einen klaren Kopf und eine entschlossene Verteidigung. Ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat, hier geht es um Ihre Freiheit, Ihren Ruf, Ihre Zukunft.

Ich verschaffe mir Akteneinsicht, entwickle Ihre Verteidigungsstrategie und vertrete Sie in allen Verfahrensstadien. Mit Sachlichkeit und Nachdruck.

Strafverfahren und Verteidigungsstrategie, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafrecht

Über Mich

Ihre Anwältin Silke Nordmann

Geboren, aufgewachsen und geblieben in Bad Langensalza. Diese Stadt ist nicht nur mein Lebensmittelpunkt, sie prägt auch meine Arbeitsweise. Hier kenne ich die Menschen, ihre Sorgen und ihre Art, mit Konflikten umzugehen.

Seit über 20 Jahren bin ich als Rechtsanwältin tätig, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Thüringen. In dieser Zeit habe ich eines gelernt: Menschen, die rechtliche Hilfe suchen, brauchen keinen Anwalt, der sich hinter Paragraphen versteckt. Sie brauchen jemanden, der ihnen auf Augenhöhe begegnet und sich ihre Sache zur eigenen macht.

Meine Kanzlei verstehe ich als Dienstleistung für Rechtsuchende. Für Sie kämpfe ich, für Sie gewinne ich, für Sie vermittle ich, und für Sie schlichte ich. Das ist kein Werbespruch, das ist mein Anspruch an jeden einzelnen Fall.

Ich sehe es in den Gesichtern meiner Mandanten beim ersten Termin: die Anspannung, die Unsicherheit, manchmal auch Angst vor dem Unbekannten. Mein Ziel ist, dass diese Anspannung schon im Erstgespräch weicht. Dass Sie merken: Hier werde ich verstanden, hier bin ich in guten Händen.

Was Sie von mir erwarten können:

  • Z

    Kurzfristige Termine

    in dringenden Angelegenheiten, weil manche Situationen keinen Aufschub dulden.

  • Z

    Vor-Ort-Termine

    bei Ihnen zu Hause, wenn Sie nicht mobil sind.

  • Z

    Unkomplizierte Beauftragung

    per Telefon oder E-Mail, Vollmachten können Sie per Post oder PDF zusenden.

  • Z

    Unterstützung bei Anträgen

    auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe. Ich helfe Ihnen beim Ausfüllen.

FAQ

Was Sie wissen sollten

Was kostet die Erstberatung?

Die Erstberatung ist gesetzlich geregelt und abhängig von Umfang und Schwierigkeit Ihres Anliegens. Die Höchstgebühr für Verbraucher beträgt 190 Euro zzgl. MwSt. (226,10 Euro brutto). In vielen Fällen liegt die Gebühr darunter.

Wie werden die weiteren Kosten berechnet?

Das hängt vom Rechtsgebiet ab. In Zivilsachen richten sich die Gebühren nach dem Streitwert, im Familienrecht gibt es gesetzlich festgelegte Werte (z.B. Sorgerecht 4.000 Euro), in Straf- und Bußgeldsachen arbeite ich mit Betragsrahmengebühren. Vor Mandatserteilung erkläre ich Ihnen transparent, welche Kosten für Ihren Fall zu erwarten sind.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab. Ich nehme gerne Kontakt zu Ihrer Versicherung auf und prüfe die Kostenübernahme. Bei Zusage rechne ich direkt mit der Versicherung ab, Sie zahlen nur Ihre Selbstbeteiligung.

Gibt es staatliche Unterstützung, wenn ich mir einen Anwalt nicht leisten kann?

Ja. Für außergerichtliche Streitigkeiten gibt es Beratungshilfe, für gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe. Beide Hilfen setzen voraus, dass Sie Ihr Einkommen und Vermögen offenlegen. Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung und helfe beim Ausfüllen der Formulare.

Kann ich Sie auch beauftragen, wenn ich nicht aus Bad Langensalza komme?

Selbstverständlich. Dank digitaler Gerichtsverfahren kann ich bundesweit für Sie tätig werden. Die Beauftragung funktioniert per Telefon oder E-Mail, Vollmachten können Sie mir per Post oder PDF zusenden. Auch Telefon-Beratungstermine sind möglich.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In dringenden Angelegenheiten ermögliche ich kurzfristige Termine, oft noch am selben oder nächsten Tag. Bei weniger zeitkritischen Anliegen finden wir in der Regel innerhalb einer Woche einen passenden Termin.

Bieten Sie auch Hausbesuche an?

Ja. Wenn Sie nicht mobil sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Kanzlei kommen können, besuche ich Sie gerne zu Hause.

Was ist bei Verkehrsunfällen mit den Anwaltskosten?

Bei der Unfallregulierung übernimmt die gegnerische Versicherung meine Kosten, gemessen am gezahlten Schadensersatz. Für Sie entstehen keine Anwaltskosten, wenn Sie im Recht sind.

KOSTEN & GEBÜHREN

Klare Verhältnisse von Anfang an

Rechtliche Auseinandersetzungen sind emotional belastend genug. Unsicherheit über die Kosten sollte nicht dazukommen. Deshalb erkläre ich Ihnen vor Mandatserteilung transparent, welche Gebühren für welche Verfahrensabschnitte anfallen.

Gebührengrundlage

Meine Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das für alle Anwälte in Deutschland verbindlich ist. Diese gesetzliche Regelung schützt Sie vor willkürlichen Honoraren und sorgt für nachvollziehbare Kosten.

Gebührenberechnung nach Rechtsgebieten

Zivilsachen:
Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert, also dem Wert, um den es in Ihrer Sache geht.

Familiensachen:
Hier sind die Werte gesetzlich festgelegt. Beispielsweise beträgt der Streitwert für Umgangsrecht oder Sorgerecht jeweils 4.000 Euro.

Straf- und Bußgeldsachen:
Hier arbeite ich mit Betragsrahmengebühren (von X bis Y Euro), in der Regel wird der Mittelwert angesetzt.

Rechtsschutzversicherung

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab. Ich nehme gerne Kontakt zu Ihrer Versicherung auf und prüfe die Kostenübernahme. Bei Zusage rechne ich direkt mit der Versicherung ab, Sie zahlen nur Ihre Selbstbeteiligung.

Erstberatung

Die Erstberatung ist gesetzlich geregelt, abhängig von Umfang und Schwierigkeit Ihres Anliegens.

Die Höchstgebühr für Verbraucher beträgt 190 Euro zzgl. MwSt. (226,10 Euro brutto).

Staatliche Unterstützung

Wenn Sie sich einen Anwalt finanziell nicht leisten können, gibt es zwei Möglichkeiten:

Beratungshilfe für außergerichtliche Streitigkeiten. Den Antrag stellen Sie beim Amtsgericht.

Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren.

Bei beiden Hilfen trägt die Staatskasse die Anwaltskosten, Sie müssen allerdings Ihr Einkommen und Vermögen offenlegen. Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung und helfe beim Ausfüllen der Formulare.

Besonderheit Verkehrsrecht

Bei der Unfallregulierung nach einem Verkehrsunfall übernimmt die gegnerische Versicherung meine Anwaltskosten, gemessen am gezahlten Schadensersatz.

Für Sie entstehen keine Kosten, wenn Sie im Recht sind.

Kundenstimmen

Was unsere Mandanten über uns sagen

Sehr gute Anwältin. Sie hilft und meldet sich auch an Feiertagen zurück

Diana Reuter, Mandantin

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