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Silke Nordmann Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwältin für Erbrecht in Bad Langensalza

Testament, Nachlass, Pflichtteil. Ihr Erbe verdient Klarheit, nicht Streit.

Leistungen im Erbrecht

Im Erbrecht entscheidet sich, was von einem Leben bleibt.

Silke Nordmann berät und vertritt Sie in allen Fragen rund um Erben und Vererben, von der vorausschauenden Nachlassplanung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Erbfall. Ob Sie Ihr Vermögen zu Lebzeiten regeln oder ein Erbe antreten, ausschlagen oder anfechten möchten: Ich sorge dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Klarheit entsteht.

Dabei helfe ich Ihnen:

  • Testament und Erbvertrag, rechtssicher und auf Ihre Situation zugeschnitten
  • Pflichtteil, Erbauseinandersetzung und Erbstreit
  • Nachlassregelung, Erbschein und Erbausschlagung

Testament und Erbvertrag

Wer seinen Nachlass regeln will, braucht ein Testament, das rechtlich wirksam ist und den eigenen Willen tatsächlich abbildet. Formfehler, unklare Formulierungen oder fehlende Regelungen führen nach dem Erbfall häufig zu Streit. Ich entwerfe mit Ihnen Testamente und Erbverträge, die Ihren Wünschen entsprechen und späteren Auseinandersetzungen vorbeugen. Beim Erbvertrag, der notariell beurkundet werden muss, bereite ich die Gestaltung vor und begleite Sie bis zur Beurkundung.
Falls ein bestehendes Testament angefochten werden soll, prüfe ich die Erfolgsaussichten einer Testamentsanfechtung und vertrete Ihre Interessen.

Erbengemeinschaft und Erbstreit

Wenn mehrere Erben gemeinsam erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Das klingt einfach, führt in der Praxis aber oft zu Konflikten, etwa wenn sich die Beteiligten nicht auf die Verteilung oder Verwaltung des Nachlasses einigen können. Ich vertrete Ihre Position in der Erbauseinandersetzung und finde Lösungen, die den Streit beenden. Außergerichtlich wo möglich, gerichtlich wo nötig.

Vorsorge und Schenkung

Viele Mandantinnen und Mandanten möchten Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen, sei es aus steuerlichen Gründen oder um den Nachlass frühzeitig zu ordnen. Die vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen sind dabei wirksame Instrumente, wenn sie richtig gestaltet werden. Ich berate Sie zu den rechtlichen Voraussetzungen und Risiken, damit Ihre Vorsorge auf sicherem Boden steht.

Pflichtteil und Enterbung

Auch wer im Testament nicht bedacht wurde, hat in vielen Fällen gesetzliche Ansprüche. Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass. Ich berechne Ihren Pflichtteilsanspruch, mache ihn geltend oder wehre ungerechtfertigte Forderungen ab. Auch bei Fragen zur Pflichtteilsergänzung nach Schenkungen zu Lebzeiten stehe ich Ihnen zur Seite.

Erbschein und Nachlassregelung

Nach einem Erbfall müssen viele Fragen schnell geklärt werden: Wer erbt? Wird ein Erbschein benötigt? Welche Fristen laufen? Ich unterstütze Sie bei der Beantragung des Erbscheins, der Sichtung des Nachlasses und der Abwicklung aller notwendigen Schritte. Auch wenn Sie eine Erbschaft ausschlagen möchten, berate ich Sie zu Fristen und Folgen.

Immobilien und Unternehmen

Immobilien und Unternehmensbeteiligungen sind oft der wertvollste Teil eines Nachlasses und gleichzeitig der komplizierteste. Wer erbt das Haus? Was passiert mit dem Firmenanteil? Muss verkauft werden? Ich helfe Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen und die Übertragung rechtlich sauber abzuwickeln, ob innerhalb der Erbengemeinschaft oder bei der Übernahme durch einen einzelnen Erben.

Drei Schritte vom ersten Gespräch zur Lösung.

Erstgespräch

Sie schildern mir Ihre Situation, ich höre zu. Ohne Wertung, ohne Zeitdruck. Am Ende des Gesprächs wissen Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

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Strategie

Jeder Erbfall ist anders. Ich entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Vorgehensweise, die zu Ihrer Situation und Ihren Zielen passt. Ob vorausschauende Planung oder akuter Handlungsbedarf: Sie wissen immer, wo Sie stehen.

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Begleitung

Ich vertrete Ihre Interessen, kommuniziere mit allen Beteiligten und halte Sie auf dem Laufenden.

Sie müssen sich um nichts kümmern, außer um das, was wirklich wichtig ist.

Häufige Fragen

Was Mandantinnen und
Mandanten am häufigsten fragen.

Brauche ich ein Testament, oder reicht die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn kein wirksames Testament und kein Erbvertrag vorliegt. Sie kann auch ergänzend eingreifen, etwa wenn ein Testament nur einen Teil des Vermögens regelt. Ob die gesetzliche Regelung zu Ihrer Situation passt, hängt von Ihren familiären Verhältnissen ab. In vielen Fällen führt sie zu Ergebnissen, die so nicht gewollt waren, gerade bei Patchworkfamilien, unverheirateten Paaren oder wenn eine Immobilie im Spiel ist. Ich berate Sie, ob ein Testament in Ihrer Situation sinnvoll ist, was es enthalten sollte und entwerfe Ihnen Ihr persönliches Testament, so Sie es wünschen.

Was kostet ein Anwalt im Erbrecht?

Die Kosten richten sich nach der gesetzlichen Gebührenordnung. Maßgeblich ist nicht der gesamte Nachlass, sondern der Wert der Angelegenheit, um die es konkret geht, beim Pflichtteil also der Wert Ihres Anspruchs. Je nach Umfang und Schwierigkeit kann daneben eine Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein. Was für Sie gilt, bespreche ich offen mit Ihnen, bevor Sie mich beauftragen. Reicht Ihr Einkommen nicht aus, kommt Beratungshilfe mit einem Eigenanteil von 15,00 Euro in Betracht.

Wie hoch ist der Pflichtteil, und wer hat Anspruch darauf?

Pflichtteilsberechtigt sind die Kinder des Verstorbenen, der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner und, wenn keine Kinder vorhanden sind, auch die Eltern. Ist ein Kind bereits vor dem Erblasser verstorben, rücken dessen Kinder nach. Geschwister haben dagegen keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als Geldforderung gegen die Erben geltend gemacht. Ich berechne Ihren konkreten Anspruch und setze ihn durch.

Was ist ein Erbschein, und wann brauche ich einen?

Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das Sie als Erbin oder Erben ausweist. Sie brauchen ihn aber nicht in jedem Fall. Liegt ein Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vor, kann sich der Erbschein erübrigen. Erforderlich wird der Erbschein vor allem dann, wenn es kein Testament gibt oder die Erbenstellung unklar ist. Beantragt wird er beim Nachlassgericht. Die Gebühren im Erbscheinerteilungsverfahren richten sich nach dem Nachlasswert. Ich prüfe für Sie, ob Sie überhaupt einen Erbschein benötigen und begleite Sie gegebenenfalls durch die Antragstellung.

Kann ich ein Erbe ausschlagen, und welche Fristen gelten?

Ja. Die Frist beträgt sechs Wochen und beginnt, sobald Sie vom Erbfall und davon erfahren haben, dass Sie als Erbe berufen sind. Lebte der Verstorbene im Ausland oder halten Sie sich selbst im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Die Ausschlagung müssen Sie  höchstpersönlich beim Nachlassgericht erklären oder notariell beglaubigen lassen. Ein formloses Schreiben genügt nicht. Lassen Sie die Frist verstreichen, gilt die Erbschaft als angenommen. Dann haften Sie unter Umständen für die Schulden des Verstorbenen. Melden Sie sich daher früh, damit wir gemeinsam prüfen, ob eine Erbausschlagung für Sie sinnvoll ist.

Was passiert, wenn sich die Erben nicht einigen können?

Wenn eine Erbengemeinschaft zerstritten ist, kann die Erbauseinandersetzung im schlimmsten Fall vor Gericht enden. Ich versuche zuerst, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, die für alle Seiten tragbar ist. Wenn das nicht gelingt, vertrete ich Ihre Interessen konsequent im gerichtlichen Verfahren.

Kann ein Testament angefochten werden?

Dafür gibt es zwei verschiedene Wege, die oft verwechselt werden. Ist das Testament formal fehlerhaft oder war der Verstorbene beim Verfassen nicht mehr testierfähig, dann ist es von vornherein unwirksam und muss nicht angefochten werden. Eine Anfechtung kommt in anderen Fällen in Betracht, etwa wenn sich der Verstorbene geirrt hat, unter Druck gesetzt wurde oder einen Pflichtteilsberechtigten übersehen hat. Die Anfechtung ist an eine Frist von einem Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes gebunden. Ich prüfe, welcher der beiden Wege in Ihrem Fall der richtige ist und wie die Erfolgsaussichten stehen.

Was ist eine vorweggenommene Erbfolge?

Bei der vorweggenommenen Erbfolge übertragen Sie Vermögen bereits zu Lebzeiten, zum Beispiel eine Immobilie oder Unternehmensanteile. Das kann steuerlich sinnvoll sein und spätere Streitigkeiten vermeiden. Wichtig ist der zeitliche Vorlauf: Schenkungen werden bei der Pflichtteilsergänzung noch zehn Jahre lang berücksichtigt und verlieren erst nach und nach an Gewicht. Behalten Sie sich ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vor, kann diese Frist sogar gar nicht zu laufen beginnen. Ich berate Sie, wie Sie die Übertragung so gestalten, dass sie tatsächlich das bewirkt, was Sie sich davon versprechen.

Was muss ich bei Immobilien im Erbfall beachten?

Immobilien im Nachlass werfen besondere Fragen auf: Grundbuchberichtigung, laufende Kredite, Mietverhältnisse, mögliche Erbschaftsteuer. Wenn mehrere Erben eine Immobilie erben, muss geklärt werden, ob sie verkauft, vermietet oder von einem Erben übernommen wird. Ich helfe Ihnen, die wirtschaftlich und rechtlich beste Lösung zu finden.

Wie kann ich sicherstellen, dass mein Testament gültig ist?

Ein handschriftliches Testament muss vollständig von Hand geschrieben und eigenhändig unterschrieben sein. Ein am Computer geschriebener und nur unterschriebener Text ist unwirksam. Ort und Datum sollten Sie unbedingt angeben, weil sich sonst später schwer klären lässt, welches von mehreren Testamenten das aktuellste ist. Zwingend für die Wirksamkeit des Testaments ist die Angabe von Ort und Zeit allerdings nicht. Ich prüfe bestehende Testamente auf ihre Wirksamkeit und sage Ihnen ehrlich, ob Handlungsbedarf besteht.

Typische Situationen

Wie sich Erbfälle lösen lassen, wenn man früh handelt.

Konstellation 1:

Testament rechtzeitig geregelt

Ein Ehepaar möchte sicherstellen, dass der überlebende Partner versorgt ist und das Haus nicht verkauft werden muss. Ein handschriftliches Testament ist vorhanden, aber lückenhaft und würde im Erbfall zu Streit mit den Kindern führen. In solchen Fällen entwerfe ich ein Testament, das beide Seiten absichert und Pflichtteilsansprüche von vornherein einkalkuliert. Aus Unsicherheit wird Klarheit und zwar bevor der Ernstfall eintritt.

Konstellation 2:

Pflichtteil erfolgreich durchgesetzt

Eine Tochter ist im Testament ihres verstorbenen Vaters nicht berücksichtigt worden. Die eingesetzten Erben verweigern die Auskunft über den Nachlass und spielen auf Zeit. Hier setze ich zunächst den Auskunftsanspruch durch, berechne auf dieser Grundlage den Pflichtteil und mache die Zahlung geltend. Ohne belastbare Zahlen lässt sich ein Pflichtteil weder beziffern noch durchsetzen.

Konstellation 3:

Erbstreit friedlich beigelegt

Drei Geschwister erben gemeinsam ein Einfamilienhaus und ein Bankkonto. Über die Frage, ob das Haus verkauft oder von einem Geschwisterteil übernommen wird, herrscht Stillstand. In dieser Lage suche ich zuerst die außergerichtliche Einigung, weil am Ende sonst die Teilungsversteigerung steht, die für alle Beteiligten meist das schlechteste Ergebnis bringt. Eine Lösung am Tisch ist fast immer günstiger als eine vor Gericht.

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Sie müssen Ihre Situation nicht erst perfekt in Worte fassen. Rufen Sie an, schreiben Sie mir, oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ich melde mich zeitnah und wir schauen gemeinsam, wie ich Ihnen helfen kann.

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