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Silke Nordmann Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Bad Langensalza

Kündigung, Abfindung, Arbeitszeugnis. Im Arbeitsrecht entscheiden die ersten Tage.

Leistungen im Arbeitsrecht

Recht zu haben nützt Ihnen wenig, wenn die Frist abgelaufen ist.

Als Rechtsanwältin Silke Nordmann vertrete ich Sie von Bad Langensalza aus, ob als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber, bei Kündigung, Abfindung, Lohnforderungen und Streit um das Arbeitszeugnis. Nach Zugang einer Kündigung bleiben Ihnen als Arbeitnehmer genau drei Wochen, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Danach gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war.

Deshalb ist der erste Schritt immer der wichtigste, nämlich prüfen lassen, bevor die Frist abläuft. Ich sage Ihnen ehrlich, ob sich ein Vorgehen lohnt und was realistisch erreichbar ist.

Dabei helfe ich Ihnen:

  • Kündigung prüfen und Kündigungsschutzklage erheben
  • Abfindung und Aufhebungsvertrag verhandeln
  • Lohn, Überstunden, Urlaubsabgeltung und Arbeitszeugnis durchsetzen

Kündigung und Kündigungsschutz

Eine Kündigung muss Formvorschriften und Fristen einhalten. Wird dabei ein Fehler gemacht, ist sie angreifbar. Ich prüfe Ihre Kündigung im Detail, ordentliche wie fristlos außerordentliche und erhebe innerhalb der Drei-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Sie erfahren vorher klar, wie Ihre Erfolgsaussichten stehen.

Abfindung und Verhandlung

Ein Anspruch auf Abfindung kann sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einem Sozialplan ergeben. Daneben bietet ein Arbeitgeber bei betriebsbedingter Kündigung manchmal eine Abfindung an, wenn Sie auf die Klage verzichten. In allen anderen Fällen wird sie verhandelt. Ich prüfe Ihren Anspruch, verhandle für Sie und regele im Vergleich möglichst alle offenen Punkte gleich mit.

Lohn und Überstunden

Ihr Arbeitgeber zahlt nicht, zu spät oder zu wenig. Ich mache ausstehenden Lohn, Restlohn, Überstundenvergütung und Urlaubsabgeltung für Sie geltend, außergerichtlich wie vor dem Arbeitsgericht, und vollstrecke titulierte Ansprüche auch. Dabei prüfe ich Stundenzettel, Arbeitsvertrag und Tarifvertrag genau, denn an diesen Nachweisen entscheidet sich der Fall.

Rechtsbeistand für Arbeitgeber

Auch als Arbeitgeber tragen Sie Risiken, oft mehr als Ihnen bewusst ist. Ich prüfe und formuliere Arbeitsverträge und Befristungen, begleite Sie bei Abmahnungen und Kündigungen und sorge dafür, dass Ihre Entscheidungen rechtssicher sind. Wenn es zum Verfahren kommt, vertrete ich Sie vor dem Arbeitsgericht. Wer früh prüfen lässt, spart sich später oft das Verfahren.

Arbeitsvertrag und Aufhebungsvertrag

Was im Vertrag steht, entscheidet später über Ihre Rechte. Ich prüfe Arbeitsverträge vor der Unterschrift, formuliere sie auf Wunsch für Sie und achte dabei besonders auf Befristungen, Ausschlussfristen und Kündigungsregelungen. Auch einen vorgelegten Aufhebungsvertrag sehen wir uns gemeinsam an, bevor Sie ihn unterschreiben.

Arbeitszeugnis und Arbeitspapiere

Nach dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses steht Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu, das nach der Rechtsprechung wohlwollend formuliert sein muss. Hinter freundlich klingenden Formulierungen versteckt sich oft eine schlechte Note, die Ihre nächste Bewerbung ausbremst. Ich knacke für Sie den Zeugniscode und setze eine Berichtigung durch. Hat Ihr Arbeitgeber Zeugnis oder Arbeitspapiere nicht ausgehändigt, fordere ich diese für Sie ein.

Abmahnung und Schadensersatz

Eine Abmahnung bleibt in Ihrer Personalakte und kann später eine Kündigung begründen. Ich prüfe den Vorwurf und fordere Ihren Arbeitgeber auf, die Abmahnung zu entfernen. Werden Schadensersatzansprüche gegen Sie erhoben, wehre ich sie ab, bestehen eigene Ansprüche, mache ich sie geltend. Auch bei Mobbing am Arbeitsplatz zeige ich Ihnen, welche Schritte rechtlich möglich sind.

In drei Schritten von der Kündigung zur Klarheit.

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Prüfung

Sie bringen mir Kündigung, Arbeitsvertrag und alle weiteren Unterlagen zu Ihrem Arbeitsverhältnis mit. Was Ihnen fehlt, besorgen wir gemeinsam.

Ich prüfe die Unterlagen und sage Ihnen, wie Ihre Chancen stehen und welche Fristen bereits laufen.

Am Ende dieses Termins wissen Sie, woran Sie sind, auch dann, wenn die ehrliche Antwort einmal lautet, dass sich ein Verfahren nicht lohnt.

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Strategie

Weiterbeschäftigung oder Abfindung, Verhandlung oder Klage: Das sind zwei völlig verschiedene Wege.

Ich bespreche mit Ihnen, welches Ziel realistisch ist und was es Sie kostet. Danach steht fest, wie wir vorgehen und in welcher Reihenfolge.

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Durchsetzung

Ich übernehme die Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, führe die Verhandlungen und vertrete Sie vor dem Arbeitsgericht. Sie müssen nicht mehr selbst mit der Personalabteilung diskutieren. Über jeden Schritt halte ich Sie auf dem Laufenden, in verständlicher Sprache.

Häufige Fragen

Was Mandantinnen und
Mandanten am häufigsten fragen.

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Innerhalb dieser Frist muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Lassen Sie die Frist verstreichen, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie eigentlich fehlerhaft war. Melden Sie sich deshalb lieber eine Woche zu früh als einen Tag zu spät.

Was bringt eine Kündigungsschutzklage?

Die Klage richtet sich auf Weiterbeschäftigung. Das Gericht prüft, ob die Kündigung rechtmäßig war. War sie es nicht, besteht das Arbeitsverhältnis fort und der Lohn für die Zwischenzeit ist nachzuzahlen, wobei zwischenzeitlicher Verdienst oder Arbeitslosengeld angerechnet wird. Nicht jedes Verfahren endet mit einem Urteil, oft einigen sich die Parteien vorher in einem Vergleich, teils verbunden mit einer Abfindung.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen Anspruch auf Abfindung gibt es nur dann, wenn er arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder in einem Sozialplan nach dem Betriebsverfassungsgesetz festgelegt ist. Außerdem kann Ihr Arbeitgeber in einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung dafür anbieten, dass Sie keine Kündigungsschutzklage erheben. In allen anderen Fällen ist die Abfindung Verhandlungssache und wird meist im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs vereinbart. Wie hoch sie ausfällt, hängt davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist und wie sehr Ihr Arbeitgeber ein schnelles Ende des Arbeitsverhältnisses wünscht. Ich prüfe Ihren Abfindungsanspruch und verhandle ihn für Sie.

Gilt der Kündigungsschutz auch in kleinen Betrieben?

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern, wobei Teilzeitkräfte nur anteilig gezählt werden. Für Arbeitsverhältnisse, die bereits vor 2004 bestanden, gilt eine abweichende Regelung. Zusätzlich muss Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen. In kleineren Betrieben ist eine Kündigung leichter möglich, aber nicht schrankenlos. Die Drei-Wochen-Frist gilt in jedem Fall.

Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nicht ohne vorherige Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und nimmt Ihnen damit den Kündigungsschutz. Außerdem kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängt werden, weil die Agentur für Arbeit von einer freiwilligen Beendigung ausgeht. Ob das im Einzelfall droht, hängt von den Umständen ab. Lassen Sie mir den Entwurf zukommen, bevor Sie unterschreiben.

Kann ich gegen eine Abmahnung vorgehen?

Ja. Eine ungerechtfertigte Abmahnung sollten Sie nicht auf sich beruhen lassen, denn sie bleibt in Ihrer Personalakte und kann später eine Kündigung begründen. Ich prüfe den Vorwurf und fordere Ihren Arbeitgeber auf, die Abmahnung zu entfernen. Reagiert er nicht, lässt sich der Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber meinen Lohn nicht zahlt?

Ausstehender Lohn lässt sich außergerichtlich einfordern und notfalls vor dem Arbeitsgericht einklagen. Häufig wird dabei über die Zahl der geleisteten Stunden gestritten, weshalb Stundenzettel und Arbeitsvertrag entscheidend sind. Achten Sie außerdem auf Ausschlussfristen im Vertrag oder Tarifvertrag, nach denen Ansprüche schon nach wenigen Monaten verfallen können.

Muss mein Arbeitgeber Überstunden bezahlen?

Wenn Sie mehr arbeiten als vertraglich vereinbart, besteht grundsätzlich ein Ausgleichsanspruch. Das kann ein Anspruch auf Freizeitausgleich oder auf Vergütung sein. Entscheidend ist, dass Ihr Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat. Bleiben Sie aus eigenem Antrieb länger, ohne dass Ihr Arbeitgeber das wünscht, kann ein Ausgleich ausgeschlossen sein. Eine genaue Prüfung Ihres Falls lohnt sich deshalb fast immer.

Was steht mir im Arbeitszeugnis zu?

Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das nach der Rechtsprechung wohlwollend formuliert sein muss. Hinter freundlich klingenden Formulierungen verbirgt sich allerdings oft eine schlechte Benotung, die bei Ihrer nächsten Bewerbung auffällt. Ich knacke für Sie den Zeugniscode und mache eine Berichtigung geltend, wenn das Zeugnis den rechtlichen Vorgaben nicht entspricht.

Kann mir während Schwangerschaft, Elternzeit oder Krankheit gekündigt werden?

Während Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist dann nur mit behördlicher Zustimmung möglich. Krankheit allein schützt dagegen nicht vor einer Kündigung, gleich aus welchem Grund sie ausgesprochen wird. Wird die Kündigung jedoch mit der Krankheit begründet, stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen. In allen Fällen sollten Sie die Kündigung umgehend prüfen lassen.

Was kostet ein Anwalt im Arbeitsrecht?

Die Kosten richten sich nach der gesetzlichen Gebührenordnung und dem Wert der Sache. Im Kündigungsschutzverfahren beträgt der Streitwert in der Regel bis zu drei Bruttomonatsgehälter. Bei den Anwalts- und Gerichtskosten gilt vor dem Arbeitsgericht eine Besonderheit: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang, und es muss kein Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden. Bei geringem Einkommen können Sie für die außergerichtliche Beratung Beratungshilfe beantragen, dabei fällt ein Eigenanteil von 15,00 Euro an. Für das gerichtliche Verfahren kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Was in Ihrem Fall auf Sie zukommt, bespreche ich vorher offen mit Ihnen.

Typische Situationen

Drei Konstellationen, die im Arbeitsrecht immer wieder vorkommen.

Konstellation 1:

Fristlose Kündigung abgewehrt

Ein Arbeitnehmer wird nach vielen Jahren fristlos gekündigt, angeblich wegen groben Fehlverhaltens. Oft beruht der Vorwurf auf einer einzigen Aussage, eine Abmahnung gab es nie. In solchen Fällen erhebe ich fristgerecht Kündigungsschutzklage und lege die Widersprüche offen. Ob die Kündigung Bestand hat, entscheidet sich im Gütetermin.

Konstellation 2:

Abfindung deutlich verbessert

Eine Angestellte erhält eine betriebsbedingte Kündigung, verbunden mit einem Abfindungsangebot. Häufig hält die Sozialauswahl des Arbeitgebers einer genauen Prüfung nicht stand. Ich verhandle zunächst außergerichtlich und erhebe notfalls Klage, um eine höhere Abfindung zu erreichen. Was möglich ist, hängt von der Kündigung ab.

Konstellation 3:

Offener Restlohn durchgesetzt

Ein Arbeitnehmer wartet seit Monaten auf einen Teil seines Lohns und die Vergütung seiner Überstunden. Sein Arbeitgeber bestreitet, die Mehrstunden jemals angeordnet zu haben. Anhand von Stundenzetteln und Nachrichten lässt sich die Anordnung meist zweifelsfrei belegen. Gelingt der Nachweis, endet die Sache oft ohne ein Urteil.

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Sie müssen nicht wissen, ob Ihre Kündigung wirksam ist oder ob sich eine Klage lohnt. Genau dafür bin ich da.

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